Allgemeine Teilnahme- und Charterbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Surf in GmbH

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dir als Kunden und dem Tourismus und Freizeitanbieter Surf In GmbH, als Inhaber der Marke „Nordsee Academy“ (nachstehend „Surf In“ genannt) zustande kommenden Vertrages. Die AGB ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-m BGB.

 

 

  1. Abschluss des Vertrages

1.1. Für alle Buchungswege gilt:

a) Mit der Buchung (Anmeldung) bietet der Kunde Surf In den Abschluss eines Vertrages auf Grundlage der Printmedien und Online – soweit diese dem Kunden vorliegen – genannten Leistungsbeschreibungen, Hinweisen und Preisen oder Kursen verbindlich an.

b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Kunden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, oder per E-Mail erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung (Anmeldung) bietet der Kunde Surf In den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Surf In empfiehlt die Buchung mit dem dafür vorgesehenen Formular.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahme der Anmeldung) durch Surf In zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Bei oder unmittelbar nach Vertragsschluss übersendet Surf In dem Kunden eine Buchungsbestätigung/Rechnung.

1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.

b) Soweit der Vertragstext von Surf In gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

c) Mit Betätigung des Buttons bzw. der Schaltfläche „Buchen“ bietet der Kunde Surf In den Abschluss des Vertrages verbindlich an.

d) Die Übermittlung der Buchung (Anmeldung) durch Betätigung des Buttons „Buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages entsprechend seiner Buchung (Anmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von Surf In beim Kunden zu Stande, die keiner bestimmten Form bedarf. Bei oder unmittelbar nach Vertragsschluss übersendet Surf In dem Kunden eine Buchungsbestätigung/Rechnung schriftlich oder in Textform zusammen mit dem Sicherungsschein gem. § 651k BGB.

e) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „Buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Vertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Vertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.

 

 

  1. Bezahlung

2.1 Bei der Buchung werden verschiedene Wege der Zahlung angeboten. Der Rechnungsbetrag wird mit der Buchung fällig. Für den Bezahlvorgang und alle damit verbundenen Prozesse gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Zahlungsanbieters.

 

 

  1. Leistungen

3.1 Die Leistungen von Surf In ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produktes und dessen allgemeinen Hinweisen sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

3.2 Flyer und andere Printmedien haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt.

3.3 Bezüglich der Ausschreibung behält sich Surf In nach § 4 Abs.2 BGB-InfoV ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären.

 

 

  1. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss

4.1 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen oder Abweichungen wesentlicher Leistungen, die von Surf In nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Produktes nicht beeinträchtigen.

4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3 Surf In ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen und -abweichungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu unterrichten.

4.4 Im Falle einer erheblichen Änderung oder Abweichung einer wesentlichen Reise- oder Kursleistung ist der Kunde berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einem mindestens gleichwertigen Produkt zu verlangen, wenn Surf In in der Lage ist, ein solches Produkt ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.

4.5 Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Surf In über die Leistungsänderung Surf In gegenüber geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, seine Rechte schriftlich geltend zu machen.

 

 

  1. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson, Umbuchung

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reise- oder Kursbeginn von der Reise oder dem Kurs zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Surf In. Es wird dem Kunden aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vor Reise- oder Kursbeginn zurück oder tritt er die Reise oder den Kurs nicht an, so verliert Surf In den Anspruch auf den Reise- oder Kurspreis. Stattdessen kann Surf In, soweit der Rücktritt nicht von Surf In zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reise- oder Kursvorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reise- oder Kurspreis verlangen.

Surf In hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reise- oder Kursbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reise- oder Kurspreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen berücksichtigt.

Die Stornierungsgebühr wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

  1. a) Allgemeine Stornobedingungen

bis 30. Tag vor Reise- oder Kursantritt bis zu 20 %

ab 29. bis 22. Tag vor Reise- oder Kursantritt 30 %

ab 21. bis 15. Tag vor Reise- oder Kursbeginn 50 %

ab 14. bis 3. Tag vor Reise- oder Kursbeginn 75 %

ab 2. Tag vor Reise- oder Kursbeginn: 90 %

am Tag des Reise- oder Kursantritts und bei Nichtantritt der Reise- oder Kurs 95 % des Reise- oder Kurspreises.

5.3 Surf In behält sich vor den Kurs auf Grund von höheren Einflüssen zu Verlegen oder frühzeitig zu unterbrechen. In diesem Fall wird die noch offene Kurszeit in Form eines Gutscheines gutgeschrieben. Dieser Gutschein bleibt 2 Jahre gültig und kann im Rahmen des Wertes für jede Dienstleistung von Surf In eingelöst werden.

5.4 Surf In behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Surf In nachweist, dass Surf In wesentlich höhere Aufwendungen, als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Surf in wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret beziffern und belegen.

5.5 Bis zum Reise- oder Kursbeginn kann der Kunde gem. § 651b BGB verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt (Ersatzperson). Das Bearbeitungsentgelt hierfür beträgt 30.- Euro. Surf In kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reise- oder Kurserfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde Surf In gegenüber als Gesamtschuldner für den Reise- oder Kurspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

5.6 Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden dennoch nach Buchung der Reise oder des Kurses Umbuchungen vorgenommen, kann Surf In ein Umbuchungsentgelt von 30.- Euro erheben. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als das Entgelt durch die Umbuchung entstanden ist. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 30. Tag vor Reise- oder Kursantritt möglich. Danach sind Umbuchungen – sofern überhaupt durchführbar – nur nach vorherigem Rücktritt vom Vertrag unter den Bedingungen gemäß Ziffer 5.2 und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5.7 Sofern der Kunde auf eine Rückzahlung der bis dahin geleisteten Zahlungen besteht, behält sich Surf In vor, die entstandenen Kosten von dem Rückzahlungsbetrag abzuziehen. Kosten können zum Beispiel Provisionen an Zahlungsanbieter, Wareneinkäufe oder Reservierungen sein.

 

 

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Leistungen, die Surf In ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. infolge vorzeitiger Rückreise- oder Abbruch des Kurses) nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reise- oder des Kurspreises.

 

 

  1. Rücktritt wegen Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl

7.1 Surf In kann wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn

  1. a) in der jeweiligen Ausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert ist und
  2. b) in der Buchungsbestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angegeben ist oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Ausschreibung verwiesen wird.

7.2 Ein Rücktritt ist spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Reise- oder Kursantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Surf In unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

7.3 Wird die Reise- oder Kurs aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reise- oder Kurspreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

 

 

  1. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Surf In kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch Surf In nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Surf In, so behält Surf in den Anspruch auf den Reise- oder Kurspreis.

 

 

  1. Beschränkung der Haftung

9.1 Die vertragliche Haftung von Surf In für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reise- oder Kurspreis beschränkt

  • soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder
  • soweit Surf In für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen, Warschauer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

9.2 Surf In haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Ausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden/Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von Surf In sind.

9.3 Surf In haftet jedoch

  • für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise- oder Kurs zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise- oder Kurs und die Unterbringung während der Reise- oder Kurs beinhalten,
  • wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Surf In ursächlich geworden ist.

9.4 Surf In haftet nicht für Leistungen, die durch den Kunden im Rahmen der Reise- oder Kurs in Anspruch genommen werden und nicht von Surf In oder seinen Erfüllungsgehilfen, sondern beispielsweise durch das Hotel oder andere Personen oder Firmen in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden.

 

 

  1. Mitwirkungspflicht des Kunden

10.1 Reise- oder Kursmangel

Wird die Reise oder der Kurs nach Auffassung des Kunden nicht vertragsgemäß erbracht, kann er Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, der von Surf In angegebenen Reise- oder Kursleitung vor Ort den Mangel unverzüglich mitzuteilen. Ist eine Reise- oder Kursleitung nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, ist Surf In selbst über den Mangel in Kenntnis zu setzen. Über die Erreichbarkeit der Reise- oder Kursleitung bzw. von Surf In ist der Kunde spätestens mit Aushändigung der Reise- oder Kursunterlagen zu informieren. Sofern der Kunde den Mangel schuldhaft nicht unverzüglich anzeigt, tritt eine Minderung des Reise- oder Kurspreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Die Reise- oder Kursleitung ist befugt für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich ist. Sie ist nicht berechtigt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

 

 

  1. Geltendmachung von Ansprüchen, Anzeigefristen, Abtretungsverbot

11.1 Vertragliche Gewährleistungsansprüche sind vom Kunden innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise- oder des Kurses ausschließlich gegenüber Surf In unter der im Impressum genannten Adresse geltend zu machen. Es wird empfohlen, dies schriftlich zu tun.

11.2 Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

11.5 Die Abtretung von Ansprüchen gegen Surf In an Dritte, die nicht Reise- oder Kursteilnehmer sind, ist ausgeschlossen.

 

 

  1. Verjährung

12.1 Ansprüche des Kunden/Kunden nach den §§ 651c-f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Surf In oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von diesem beruhen, verjähren nach zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Surf In oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von diesem beruhen.

12.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c-f BGB verjähren nach einem Jahr.

12.3 Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise- oder der Kurs dem Vertrage nach enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonn- oder staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag am Sitz von Surf In, so tritt an dessen Stelle der nächste Werktag.

12.4 Schweben zwischen dem Kunden und Surf In Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Kunde oder Surf In die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

 

13. Kurse

Die Teilnahme an den von Surf In angebotenen Kursen erfordert geistige und körperliche Fitness. Es wird daher dringend empfohlen, sich vor Anmeldung sportärztlich untersuchen zu lassen. Während den Kursen ist den Instruktoren und Betreuern Folge zu leisten. Der Kunde ist verpflichtet, die lokalen, nationalen sowie internationalen Sicherheitsrichtlinien einhalten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung der anteiligen Kosten für den entsprechenden Kurs oder das Programm zur Folge.

Kunden, die einen Kurs buchen, müssen über die geforderte und in der Ausschreibung beschriebene Erfahrung verfügen. Der zuständige Instruktor vor Ort hat das Recht, im Falle mangelnder Qualifikation den Kunden auf ein für seine Kenntnisse geeigneten Kurs umzubuchen.

 

 

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

14.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Surf In findet deutsches Recht Anwendung.

14.2 Der Kunde/Kunde kann Surf In nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Surf In gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Surf In vereinbart.

14.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem Kunden/Kunden und Surf In anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden/Kunden ergibt

oder

b) wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde/Kunde angehört, für den Kunden/Kunden günstiger sind, als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

 

 

15. Infektionsschutz

Surf In unterweist ihre Mitarbeiter regelmäßig und überprüft die Abläufe an den Standorten mit besonderem Blick auch den Infektionsschutz. Dennoch kann der Anbieter für eventuelle Unachtsamkeit der Mitarbeiter oder Fehlverhalten der Kunden übernehmen. Das Infektionsrisiko wird gering gehalten, dennoch kann der Kunde keine Ansprüche im Falle einer Infektion gegen Surf In geltend machen.
 

Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt

Zur Kündigung des Vertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen. Darüber hinaus gilt: Wird die Reise oder der Kurs infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können Reise oder Kurs verlegt, unterbrochen oder abgebrochen werden. Surf In ist nicht verpflichtet, den Schaden zu kompensieren.
 

Fernabsatzverträge

Surf In weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz nicht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB widerrufen werden können.
 

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.